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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 01.06.2023

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen der Dispuannul Reiseagentur GmbH, Reisestraße 123, 10115 Berlin (nachfolgend "Dispuannul" oder "wir" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Reisender" oder "Sie" genannt) im Zusammenhang mit unseren Reiseleistungen geschlossen werden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Reisenden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.3 Für die Buchung von Pauschalreisen gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen für Pauschalreisen (Abschnitt 11).

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von Reiseangeboten auf unserer Website, in Prospekten oder anderen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Reisenden, ein Angebot abzugeben.

2.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende Dispuannul den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

2.3 Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Dispuannul zustande. Die Annahme erfolgt durch die Zusendung der Reisebestätigung. Eine Bestätigung des Eingangs der Buchung (Eingangsbestätigung) stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Dispuannul vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Dispuannul die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

3. Zahlung

3.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

3.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.4 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

4. Leistungen und Leistungsänderungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt/auf der Website und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Dispuannul nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.4 Dispuannul ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Dispuannul in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Dispuannul über die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Dispuannul unter der oben angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Dispuannul den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Dispuannul, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Dispuannul hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden wie folgt berechnet:

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises

5.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Dispuannul nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5.5 Dispuannul behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Dispuannul nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Dispuannul verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Dispuannul keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

6.2 Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Dispuannul bei Einhaltung folgender Fristen ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Reisenden erheben:

  • Bei Flugreisen: bis 30 Tage vor Reisebeginn
  • Bei Schiffsreisen: bis 90 Tage vor Reisebeginn
  • Bei Bus- und Bahnreisen: bis 30 Tage vor Reisebeginn

6.3 Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dispuannul wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 Dispuannul kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie

  1. in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
  2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

8.2 Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Dispuannul unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Dispuannul unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1 Dispuannul kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Dispuannul nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

9.2 Kündigt Dispuannul, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Reiseunterlagen

Der Reisende hat Dispuannul oder seinen Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Dispuannul mitgeteilten Frist erhält.

10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Dispuannul infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Dispuannul vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Dispuannul vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Dispuannul unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Dispuannul zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters von Dispuannul bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet.

Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Der Vertreter von Dispuannul ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Dispuannul zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Dispuannul verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

11. Besondere Bestimmungen bei Pauschalreisen

11.1 Bei Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB gilt für Informationspflichten, Reisemängel, Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz das Pauschalreiserecht.

11.2 Dispuannul haftet für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Reisevertrag umfassten Reiseleistungen. Der Reisende erhält vor Reisebeginn alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.

11.3 Es steht mindestens immer eine Kontaktperson zur Verfügung, um dem Reisenden bei Schwierigkeiten zu helfen. Der Reisende kann seine Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 geltend machen.

12. Verjährung

Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB haben gemäß § 651j BGB eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Dispuannul, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Dispuannul verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Dispuannul findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

14.2 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen Dispuannul im Ausland für die Haftung von Dispuannul dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.3 Der Reisende kann Dispuannul nur an dessen Sitz verklagen.

14.4 Für Klagen von Dispuannul gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Dispuannul vereinbart.

14.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen.

15.2 Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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